AUF EINEN BLICK
Welche Vorschriften sind zu beachten und was bedeuten diese im Alltag?
Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen. Das heißt, sie dürfen Tierarzneimittel für die von ihnen untersuchten Tiere abgeben. Tierarztpraxen und -kliniken sind somit keine Apotheken im üblichen Sinn.
① MEDIKAMENTE dürfen vom Tierarzt nur für die von ihm untersuchten Tiere und nur für den AKTUELLEN BEHANDLUNGSFALL abgegeben werden.
② Die Menge der abgegebenen MEDIKAMENTE darf den aufgrund tierärztlicher Diagnose festgestellten BEDARF NICHT ÜBERSCHREITEN.
③ REZEPTE für Tiere dürfen nur in NORMALEN APOTHEKEN eingelöst werden. Tierärzte dürfen kein Medikament auf Anweisung oder Rezept eines anderen (Haus)Tierarztes abgeben.
④ Einige MEDIKAMENTE dürfen bei Hund, Katze oder Heimtier NICHT MEHR VERWENDET werden.
⑤ Manche ANTIBIOTIKA dürfen nur angewendet werden, wenn zuvor eine LABORPROBE zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde.
⑥ VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE dürfen nur direkt an den Tierhalter ausgehändigt werden. EIN VERSAND IST VERBOTEN.
⑦ MEDIKAMENTE dürfen vom Tierarzt nur ZUR VERNICHTUNG ZURÜCKGENOMMEN werden und nicht erstattet werden. Sie dürfen Medikamente mit dem Hausmüll entsorgen, wenn dieser (wie fast überall) an eine Müllverbrennung geht. NIE ÜBER WASCHBECKEN ODER TOILETTE ENTSORGEN!
Ein Verstoß gegen die Verordnung, z. B. durch unerlaubte Medikamentenrücknahme, kann für die verantwortlichen Tierärzte strafrechtliche und kammerrechtlich-disziplinarische Folgen haben.